Die (fliegerischen) Voraussetzungen zur Beantragung der LS4:
- Die Pilotin ist Mitglied in einem Verein eines DAeC Landesverbandes. Sie ist Mitglied im AMF e.V.
- mindestens 100 Stunden Flugzeit in einsitzigen Segelflugzeugen
- mindestens ein 300 km Dreieck, geflogen in einem einsitzigen Segelflugzeug
- Teilnahme an mindestens einem Wettbewerb als verantwortliche Pilotin
Der Vorstand des AMF behält sich vor, sich über die fliegerischen Voraussetzungen beim Vereinsausbildungsleiter kundig zu machen.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren:
- Die Vergabe für Wettbewerbe und Trainingsmaßnahmen hat Vorrang.
- Antrag auf Ausleihung erfolgt nach einer Patenregel, d.h. auf Empfehlung des Vereinsausbildungsleiters der Pilotin, des Landestrainers oder eines Vorstandsmitgliedes des AMF.
- Die Auswahl anhand der Vergabeanträge und persönlicher Gespräche mit den Bewerberinnen, sowie die Vergabe-Entscheidung wird vom Vorstand des AMF e.V. getroffen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung.
- Details für die Bereitstellung des Förderflugzeugs werden vertraglich geregelt.

Bewerbungsende: 15. Februar 2020
Kirchheim, im Dezember 2019
Der Vorstand des AMF e.V.
Direkt online abgeben:
Über das folgende Anmeldeformular oder per Mail über antraege@am-foederverein.de