| Förderflugzeuge
Im
Dezember 2007 konnte das Förderflugzeug „AMF“
erworben werden. Es handelt sich hierbei um ein Segelflugzeug
vom Typ Hornet.
Schon 2008 konnten die ersten zwei Nachwuchspilotinnen
in den Genuss dieses Flugzeuges kommen. Die Hornet ist
wettbewerbstechnisch voll ausgerüstet und wird
zur Förderung von Segelfliegerinnen, die über
kein eigenes Flugzeug verfügen und keinen Anspruch
auf ein anderweitiges Förderflugzeughaben, eingesetzt.
Ende 2011 war der Förderverein in der glücklichen
Lage ein weiteres Förderflugzeug anschaffen zu
können - eine Standard
- Libelle. Diese
ist ebenfalls wettbewerbstechnisch voll ausgerüstet.
Es werden mit dem AMF Förderflugzeugen gezielt
Trainingsmaßnahmen und
Wettbewerbsteilnahmen der jeweiligen Pilotin unterstützt.
Den
bisher größten Erfolg erflog die Förderpilotin
Sarah Drefenstedt am 13. Mai 2009 miteinem Dreieck über
589km. Sie bekam dafür den von Ingrid Blecher ins
Leben gerufenen und von
den „Alten Adlern“ übernommenen Frauenförderpreis.
Der
Eingabeschluss für Anträge ist der 31. Dezember
2011.
Vergabemodus
Vergabeantrag

Vergabemodus für die AMF Förderflugzeuge
Nach
Maßgabe der Satzung des Vereins und der Erfüllung
von § 2 „Zweck des Vereins“ hat der
Vorstand des AMF e.V. zwei Förderflugzeug gekauft.
Diese Flugzeuge werden zur Förderung von Nachwuchspilotinnen,
die über kein eigenes Flugzeug verfügen und
keinen Anspruch auf ein anderweitiges Förderflugzeug
haben, eingesetzt. Es werden mit den AMF Förderflugzeugen
gezielt Trainingsmaßnahmen der jeweiligen Pilotin
unterstützt. Die geförderten Pilotinnen sollen
in ihren Heimatvereinen aktiv das Vereinsleben mitgestalten.
Der Vorstand behält sich eine Anfrage beim entsprechenden
Verein vor.
Die
Vergabe des Flugzeuges wird in folgenden Punkten geregelt:
• Die Pilotin ist Mitglied in einem Verein eines
DAeC Landesverbandes. Sie ist Mitglied im AMF e.V.
• Fliegerische Voraussetzungen:
» mindestens 100 Stunden Flugzeit in einsitzigen
Segelflugzeugen
» mindestens ein 300 km Dreieck, geflogen in einem
einsitzigen Segelflugzeug
» Teilnahme an mindestens einem Wettbewerb als
verantwortliche Pilotin
» Der Vorstand des AMF behält sich vor, sich
über die fliegerischen Voraussetzungen beim Vereinsausbildungsleiter
kundig zu machen.
• Die Vergabe für Wettbewerbe und Trainingsmaßnahmen
hat Vorrang.
• Antrag auf Ausleihung erfolgt nach einer Patenregel,
d.h. auf Empfehlung des Vereinsausbildungsleiters der
Pilotin, des Landestrainers oder eines Vorstandsmitgliedes
des AMF.
• Die Auswahl anhand der Vergabeanträge und
persönlicher Gespräche mit den Bewerberinnen,
sowie die Vergabe-Entscheidung wird vom Vorstand des
AMF e.V. getroffen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf
Zuteilung.
• Details für die Bereitstellung des Förderflugzeugs
werden vertraglich geregelt.
Kirchheim, im Oktober 2011
Der Vorstand des AMF e.V.
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