Förderflugzeuge

Im Dezember 2007 konnte das Förderflugzeug „AMF“ erworben werden. Es handelt sich hierbei um ein Segelflugzeug vom Typ Hornet. Schon 2008 konnten die ersten zwei Nachwuchspilotinnen in den Genuss dieses Flugzeuges kommen. Die Hornet ist
wettbewerbstechnisch voll ausgerüstet und wird zur Förderung von Segelfliegerinnen, die über kein eigenes Flugzeug verfügen und keinen Anspruch auf ein anderweitiges Förderflugzeughaben, eingesetzt.


Ende 2011 war der Förderverein in der glücklichen Lage ein weiteres Förderflugzeug anschaffen zu können - eine Standard - Libelle.
Diese ist ebenfalls wettbewerbstechnisch voll ausgerüstet.

Es werden mit dem AMF Förderflugzeugen gezielt Trainingsmaßnahmen und
Wettbewerbsteilnahmen der jeweiligen Pilotin unterstützt.

Den bisher größten Erfolg erflog die Förderpilotin Sarah Drefenstedt am 13. Mai 2009 miteinem Dreieck über 589km. Sie bekam dafür den von Ingrid Blecher ins Leben gerufenen und von den „Alten Adlern“ übernommenen Frauenförderpreis.


Der Eingabeschluss für Anträge ist der 31. Dezember 2011.

Vergabemodus



Vergabeantrag





Vergabemodus für die AMF Förderflugzeuge

Nach Maßgabe der Satzung des Vereins und der Erfüllung von § 2 „Zweck des Vereins“ hat der Vorstand des AMF e.V. zwei Förderflugzeug gekauft. Diese Flugzeuge werden zur Förderung von Nachwuchspilotinnen, die über kein eigenes Flugzeug verfügen und keinen Anspruch auf ein anderweitiges Förderflugzeug haben, eingesetzt. Es werden mit den AMF Förderflugzeugen gezielt Trainingsmaßnahmen der jeweiligen Pilotin unterstützt. Die geförderten Pilotinnen sollen in ihren Heimatvereinen aktiv das Vereinsleben mitgestalten. Der Vorstand behält sich eine Anfrage beim entsprechenden Verein vor.

Die Vergabe des Flugzeuges wird in folgenden Punkten geregelt:

• Die Pilotin ist Mitglied in einem Verein eines DAeC Landesverbandes. Sie ist Mitglied im AMF e.V.

• Fliegerische Voraussetzungen:

» mindestens 100 Stunden Flugzeit in einsitzigen Segelflugzeugen
» mindestens ein 300 km Dreieck, geflogen in einem einsitzigen Segelflugzeug
» Teilnahme an mindestens einem Wettbewerb als verantwortliche Pilotin
» Der Vorstand des AMF behält sich vor, sich über die fliegerischen Voraussetzungen beim Vereinsausbildungsleiter kundig zu machen.

• Die Vergabe für Wettbewerbe und Trainingsmaßnahmen hat Vorrang.

• Antrag auf Ausleihung erfolgt nach einer Patenregel, d.h. auf Empfehlung des Vereinsausbildungsleiters der Pilotin, des Landestrainers oder eines Vorstandsmitgliedes des AMF.

• Die Auswahl anhand der Vergabeanträge und persönlicher Gespräche mit den Bewerberinnen, sowie die Vergabe-Entscheidung wird vom Vorstand des AMF e.V. getroffen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung.

• Details für die Bereitstellung des Förderflugzeugs werden vertraglich geregelt.


Kirchheim, im Oktober 2011
Der Vorstand des AMF e.V.

 
 
www.am-foerderverein.de  
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